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(30. April 2009)

Nicht jedes Fleckchen Erde ist auch als Bauland nutzbar.
Ein Bauvorhaben kann nur durchgeführt werden, wenn dies mit dem Baurecht übereinstimmt.
Der Bebauungsplan erhält die Art der baulichen Nutzung.
Sie können z. B. folgende Einträge vorfinden:



Baugebiete gemäß Baunutzungsverordnung
WS      (Kleinsiedlungsgebiet)
WR      (Reines Wohngebiet)
WA       (Allgemeines Wohngebiet)
WB       (Besonderes Wohngebiet)
MD        (Dorfgebiet)
MK        (Kerngebiet)
MI          (Mischgebiet)
GE        (Gewerbegebiet)
GI          (Industriegebiet)
SW        (Wochenendhausgebiet)
SO         (Sondergebiet)


Baugebiete gemäß Bauordnung
Kleinsiedlungsgebiet        A
reines Wohngebiet           B
gemischtes Wohngebiet  C
Geschäftsgebiet               D
Gewerbegebiet                 E

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